Für den Bau eines neuen Gebäudes in Spanien müssen bestimmte Genehmigungen eingeholt werden, was eine überwältigende Aufgabe sein kann. Wir von German Build verstehen jedoch die damit verbundenen Herausforderungen und bieten Ihnen ein engagiertes Team, das sich um den gesamten erforderlichen Papierkram in Ihrem Namen kümmert. Mit unserer Hilfe können Sie die Komplexität des Lizenzierungsprozesses vermeiden und sich auf den Erfolg Ihres Projekts konzentrieren.
Um ein Bauvorhaben in Spanien vollständig abzuschließen, benötigen Sie die folgenden Lizenzen:
- Licencia de Obra Nueva (Große Baugenehmigung)
- Licencia de Primera Ocupación (Erstbelegungsgenehmigung)
Nachfolgend erklären wir genauer, was die einzelnen Lizenzen beinhalten.
Licencia de Obra Nueva
Um ein Bauprojekt in Spanien legal durchführen zu können, ist es zwingend erforderlich, eine bestimmte Art von Lizenz zu erhalten, nämlich die „licencia de Obra nueva“ oder auf Deutsch „Große Baugenehmigung“. Diese Lizenz muss vor Beginn der Arbeiten erworben werden und ist für einen bestimmten Zeitraum gültig. Im Allgemeinen gibt es ein Zeitfenster von 12 Monaten für den Beginn des Bauprozesses, und der Zeitrahmen für die Fertigstellung liegt zwischen 6 und 24 Monaten, je nach Art des Projekts. Bei Bedarf können Verlängerungen gewährt werden, die allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden sind.
Die Kosten für die Lizenz werden auf der Grundlage der von Ihrem Architekten geschätzten Baukosten ermittelt. Da die tatsächlichen Baukosten jedoch vom ursprünglichen Kostenvoranschlag abweichen können, müssen Sie unter Umständen für die Differenz aufkommen, wenn die endgültigen Kosten den Kostenvoranschlag übersteigen. In der Regel beläuft sich die Lizenzgebühr auf etwa 3-3,5% der geschätzten Baukosten, und es wird eine zusätzliche Gebühr für die Bearbeitung des Lizenzantrags erhoben.

Licencia de Primera Ocupación
Nach Abschluss der Bauarbeiten ist es wichtig, dass Ihr Architekt und technischer Architekt Ihnen ein Zertifikat (certificado de fin de obras) über den erfolgreichen Abschluss des Projekts ausstellt. Diese Bescheinigung sollte die während des Baus befolgten Verfahren darlegen und alle vorgenommenen Änderungen dokumentieren. Es ist wichtig sicherzustellen, dass dieses Zertifikat von der Architektenkammer anerkannt wurde, da es als Schutz vor möglichen Berufshaftungsansprüchen dient.
Anschließend müssen Sie diese Bescheinigung zusammen mit allen anderen erforderlichen Unterlagen beim örtlichen Rathaus einreichen. Das Rathaus wird dann einen Techniker des Bauamtes entsenden, der eine unangekündigte Inspektion der Immobilie durchführt. Der Zweck dieser Inspektion ist es, zu überprüfen, ob das fertiggestellte Bauwerk mit dem genehmigten Projekt übereinstimmt. Dabei wird sichergestellt, dass die Abmessungen der bebauten Fläche und andere relevante Merkmale übereinstimmen.
Wenn die Inspektion zu einem positiven Ergebnis führt, wird der Techniker einen Bericht zur Genehmigung durch den Stadtrat erstellen. Nach der Genehmigung stellt die Stadtverwaltung eine Bescheinigung aus, die Ihnen das Recht gibt, auf dem Grundstück zu wohnen und Versorgungsanschlüsse herzustellen. Im Falle von Unstimmigkeiten verweigert der Stadtrat jedoch in der Regel die Lizenz, bis die zusätzliche bebaute Fläche legalisiert ist und die damit verbundenen Kosten beglichen sind. Diese Lizenz ist obligatorisch für Versorgungsanschlüsse sowie für den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie.


Andere Dokumentation
Um die oben genannten Lizenzen zu beantragen oder mit dem Bau Ihres Hauses zu beginnen, benötigen Sie möglicherweise weitere Unterlagen wie:
- NIE-Nummer oder Wohnsitzbescheinigung
- Nachweis über den Kauf des Grundstücks
- Notarielle Bestätigungen
- Topographische Studien
- Bewertungen der Landgrenzen
- Dokumentation von Bodentests
- Architekt plant
Alle diese Dokumente können bei verschiedenen Regierungsstellen beantragt werden, sind aber in der Regel langwierig und kompliziert.
Unsere Experten helfen Ihnen gerne dabei, die richtigen Unterlagen schnell und zuverlässig zu besorgen, damit Sie sich nicht darum kümmern müssen!
